Allgemeine Geschäftsbedingungen von Axelsoft (As)

1. Allgemeines

Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von As gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Subsidiär sind die von der Bundeskammer der Gewerblichen Wirtschaft, Fachverband der Unternehmensberatung und Datenverarbeitung hiefür empfohlenen "allgemeinen Bedingungen", die dem Kunden durch Vorlage bekannt gemacht wurden, und alle besonderen Bedingungen für As für spezielle Geschäfte. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, so insbesondere jene des Konsumenten-Schutz-Gesetzes, bleiben unberührt. Für den Fall der gänzlichen oder teilweisen Ungültigkeit einzelner Bestimmungen sind jene gesetzlichen Regelungen heranzuziehen, die der ungültigen Bestimmung ihrem Sinn und ihrem wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommen. Der Kunde unterwirft sich diesen AGB für alle Geschäfte mit As. Abweichende Vereinbarungen bedürfen jedenfalls der Schriftform. Die AGB des Kunden sind auf Vertragsverhältnisse mit As nicht anwendbar. Schriftform im Sinne dieser AGB ist auch die Übermittlung per Telefax. Schadenersatzansprüche gegen As können immer nur im Falle groben Verschuldens oder Vorsatzes geltend gemacht werden. Sollten die Allgemeinen Vorschriften der AGB im Widerspruch zu den folgenden besonderen Bestimmungen stehen, gehen die besonderen Bestimmungen jedenfalls vor.

2. Vertragsverhältnis Händler (Wiederverkäufer)

Der Händler kauft und verkauft die Vertragsprodukte und/oder deren Nutzung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er ist nicht berechtigt, an Großhandelskunden weiterzuverkaufen, sondern verpflichtet sich, ausschließlich Endverbraucher zu beliefern. Bei Nichtbeachtung ist der Händler schuldig ein Penale von 5% seines Nettoverkaufspreises an As zu bezahlen. Dem Händlern ist die Weiterveräußerung von unter Eigentumsvorbehalt von As stehenden Produkten unter Hinweis darauf, dass es sich um Vorbehaltsware handelt und bei Vereinbarung der Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehaltes mit seinem Kunden erlaubt. Der Händler tritt mit Unterfertigung der AGB seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an As ab. Die Abtretung ist in den Büchern des Händlers anzumerken und ist As durch Übersendung einer Rechnungsdurchschrift vom Weiterverkauf zu verständigen. Der Händler ist bis auf Widerruf berechtigt, die an As abgetretene Forderung einzuziehen. Gerät der Händler gegenüber As in Zahlungsverzug, sei es auch aus anderen Geschäftsfällen, ist As berechtigt, die Forderungen selbst einzuziehen.

3. Angebote, Bestellungen, Vertragsabschluß

Anbote von As haben hinsichtlich ihrer Preisgestaltung zwei Wochen ab Anbotsdatum Gültigkeit. Alle hier angeführten Preise und Zahlbeträge verstehen sich zzgl. des jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes. Der Vertrag kommt regelmäßig durch schriftlichen Auftrag oder schriftliche Anbotsannahme des Kunden und nachfolgender schriftlicher Auftragsbestätigung von As, sollte eine solche nicht erfolgen, jedenfalls durch Erfüllung durch As zustande. Die Bestellung hat unter exakter Nennung des protokollierten Firmenwortlauts bzw. des Namens und der Rechnungsadresse zu erfolgen. Spätere Wünsche des Auftraggebers auf Änderungen der Rechnungsadresse werden nicht berücksichtigt.

4. Preise

Alle von As genannten Preise verstehen sich ab Lager As, exklusive Versandkosten (z.B. für Transport und Versicherung) und ARA-Kosten. As ist berechtigt ortsübliche Entgelte für Verpackung und Versand sowie für Sammlung, Verwertung und Entsorgung von Verpackungen zu verrechnen. As ist berechtigt, für diese Nebenkosten die am Tag der Lieferung gültigen Preise zu verrechnen. Haben sich zwischen Vertragsabschluß und vereinbarter Lieferung an den Kunden von As nicht zu vertretende Preisänderungen ergeben, ist As berechtigt, diese bis maximal 10% des Gesamtnettoauftragswertes dem Kunden weiterzuverrechnen. Sind diese gegenüber dem bei Vertragsabschluß vereinbarten Preis um mehr als 10% höher und begehrt As diesen Mehrbetrag, steht dem Kunden das Recht zum schriftlichen Vertragsrücktritt zu. Diesfalls sind wechselseitige Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. ändert sich die Währungsparität des europäischen Euros um mehr als 3% gegenüber der Währung eines Lieferlandes, ist As berechtigt, die Veränderung dem Auftraggeber unter Ausschluss des Rücktrittsrechts in voller Höhe weiterzuverrechnen. Bei Kleinmengen wird ein angemessener Mindermengenzuschlag verrechnet. Preislisten von As gelten vorbehaltlich Preisänderung, Irrtum bzw. Druckfehler. Allgemeine Dienst- und Supportleistungen und werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand (Arbeitszeit, Ersatzteile) in Rechnung gestellt. Die geringste Verrechnungseinheit beträgt 15 Minuten. Supportleistungen, seien es persönliche oder telefonische, werden außer im Fall bestehender Supportverträge, die anderen Inhalt haben, nach tatsächlichem Aufwand, mindestens jedoch mit 2 Verrechnungseinheiten, in Rechnung gestellt. Wegzeiten werden nach tatsächlichem Aufwand zuzüglich Km-Geld verrechnet.

5. Lieferung, Liefertermine

Die angegebenen Liefertermine sind keine Fixtermine. Für Lieferverzögerungen, für die Lieferanten von As verantwortlich sind, trägt das Risiko der Kunde. Der Vertragsrücktritt (sofern die Lieferverzögerung nicht mehr als 8 Wochen beträgt) ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche gegen As, die sich auf nicht von As zu vertretende Umstände stützten, sind jedenfalls ausgeschlossen. Bei Lieferverzögerungen, die As zu vertreten hat, hat der Kunde jedenfalls schriftlich eine vierwöchige Nachfrist zu setzen, bevor er den Vertragsrücktritt erklärt. Teillieferungen sind zulässig. As behält sich vor, am Vertragsgegenstand Änderungen vorzunehmen, wenn weder die Leistung des Kaufgegenstandes noch die Sicherheitsanforderung beeinträchtigt wird, es sei denn, dem Kunden kommt es gerade auf die Lieferung wie vereinbart an und er hat diesen Umstand As schriftlich bekannt gegeben. Die Lieferung von As hat jedenfalls dem bekannt gegebenen Anforderungsprofil des Kunden zu entsprechen. Dieser Absatz gilt nicht für Händlerkunden! Höhere Gewalt, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikations- und Transportunterbrechungen sowie sonstige störende Ereignisse entbinden As für deren Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten. Dauern solche Ereignisse länger als 60 Tage, ist As berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind diesfalls ausgeschlossen. As erklärt, dass die Bonität des Kunden Vertragsgrundlage und somit ein für As jedenfalls wichtiger Umstand ist. Falls nach Vertragsabschluß die Bonität beeinträchtigt wird oder es sich herausstellt, dass die Bonität bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schon nicht mehr gegeben war, ist As berechtigt, jede angemessene Sicherheit für die Vertragserfüllung durch den Kunden zu verlangen und im Weigerungsfall ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bis zu Beibringung solcher Sicherheiten ist As nicht zur Leistung verpflichtet. Vereinbarte Lieferfristen werden mit dem Bekannt werden fehlender Bonität bis zur angemessenen Sicherheitsleistung durch den Kunden unterbrochen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist die Niederlassung von As, bei der der Vertragsabschluß getätigt wurde. As übernimmt die Versendung der Ware zum Kunden auf dessen Kosten entweder durch geeignete Transportunternehmen oder durch eigene Leute. Alle Produkttransporte erfolgen auf Kosten, solche, die von Dritten oder dem Kunden durchgeführt werden auch auf Risiko des Kunden. As ist berechtigt, Transportunternehmen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu ortsüblichen Preisen zu beauftragen (Direktverrechnung zwischen Kunde und Transporteur). Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Lieferung beim Transportunternehmen und bei As nachweislich schriftlich zu melden.

6. Installation

As haftet nicht für Qualitätsmängel gelieferter Produkte hinsichtlich des vom Kunden gewählten Verwendungsortes oder der technischen Voraussetzungen, die der Kunde für die Verwendung geschaffen hat. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden, die räumlichen und technischen Voraussetzungen für die Verwendung der von As gelieferten Produkte zu schaffen. Von As erbrachte Beratungsleistungen für die Schaffung der kundenseitigen technischen/räumlichen Voraussetzungen zur Verwendung gelieferter Produkte werden gesondert in Rechnung gestellt, auch wenn sie vom Anbot nicht umfasst sind. Mit Inanspruchnahme solcher Beratungsleistungen erteilt der Kunde den Beratungsauftrag.

7. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind bei Erhalt der Rechnung sofort und abzugsfrei fällig. As ist berechtigt eine angemessene Vorausleistung des Kunden in der Höhe von 30% der Gesamtauftragssumme zu begehren und bei jeder Teillieferung oder -leistung Rechnung zu legen. Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen Forderungen von As ist nicht gestattet. Zahlungen des
Kunden werden zuerst auf Zinsen, Spesen und Kosten und sodann auf den ältesten Teil der Forderungen von As gegen den Kunden - auch wenn diese aus anderen Verträgen  herrühren - angerechnet. Eine gegenteilige Widmung des Auftraggebers ist unwirksam. As ist berechtigt, Kundenkonten als Kontokorrentkonten zu führen und vierteljährlich die aus dem aushaftenden Saldo resultierenden Verzugszinsen und Mahnspesen zuzuschlagen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber nicht an Zahlungs statt angenommen.

8. Zinsen, Zahlungsverzug

Vorauszahlungen werden nicht verzinst. Bei Zahlungsverzug ist As berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 15% sowie Mahnspesen im ortsüblichen Ausmaß zu verrechnen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, Mahn- und Inkassospesen des Kreditschutzverbandes von 1870 oder eines anderen vergleichbaren Institutes zu ersetzen. Nebenkosten der hier beschriebenen Art stellen eine Vertragsschuld des Kunden dar. Im Falle des Verzuges des Kunden ist As berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, bis der Verzug behoben ist, oder unter Setzung einer einwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Im Falle von Teilzahlungen tritt bei Verzug mit einer Teilzahlung Terminsverlust ein und die gesamte Forderung wird mit Eintritt des Terminsverlustes zur Zahlung fällig.

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen (inkl. aller Nebenkosten) As -gleich aus welchem Geschäftsfall- bleiben gelieferte Produkte im uneingeschränkten Eigentum von As. As ist berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkte bis zur Bezahlung aller ihrer Forderungen (samt Nebenkosten) sicherzustellen. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wurde, sowie, wenn der Kunde seine Zahlungen an As faktisch eingestellt hat oder er einen außergerichtlichen Ausgleich anstrebt. Der Kunde verzichtet auf die Einbringung von Besitzstörungsklagen und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen As auf Grund solcher Sicherstellungen. Die Sicherstellung der Ware ist kein Vertragsrücktritt.

10. Mängelrüge, Gewährleistung und Garantie

Der Kunde hat die von As gelieferten Waren umgehend, längstens innerhalb von 48 Stunden zu prüfen und Beschädigungen bzw. Mängel oder das ungerechtfertigte Abweichen der Lieferung von der Bestellung nachweislich schriftlich As anzuzeigen. Im Falle des Weiterverkaufs von Waren in fabriksmäßiger Originalverpackung durch einen Händlerkunden ist dieser verpflichtet, As eine derartige Anzeige binnen 48 Stunden nach Übergabe der Ware an seinen Kunden zu übersenden. Versteckte Mängel sind innerhalb von 48 Stunden nach Erkennbarkeit in derselben Weise anzuzeigen. Nach Ablauf der jeweiligen Frist gilt die Ware als genehmigt. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, As alle dadurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Der Kunde hat jedenfalls eine Nachfrist zur Verbesserung, Austausch oder Nachtrag des Fehlenden zu setzten, deren Angemessenheit zumindest 3 Wochen beträgt, jedenfalls aber nicht kürzer sein darf als die Lieferfrist, der As bei Bestellung bei Dritten unterliegt. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften bei Auslieferung von Neuprodukten. Bei Auslieferung von Gebrauchtprodukten erfolgt die Übernahme unter Verzicht auf die Gewährleistungsansprüche. Der Kunde verzichtet mit Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auf das Recht zur Geltendmachung von Mängelfolgeschäden. Solche können überhaupt nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz von As wirksam geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn an gelieferten Produkten durch den Kunden selbst oder durch Dritte Eingriffe vorgenommen wurden, Garantiesiegel verletzt werden, an Geräten Typenschilder (mit der Seriennummer des Herstellers) fehlen oder (z.B. bei RAMs) spezielle Kennzeichnungen entfernt wurden, sowie bei Verwendung von nicht für das Produkt vorgesehenen Verbrauchsmaterials (insbesondere Tintenpatronen, Toner, Trommeln etc.). Garantievereinbarungen können gesondert schriftlich getroffen werden, erstrecken sich aber keinesfalls auf Lampen, Glasteile, Aggregate und Teile, die infolge ihres normalen Gebrauchs verbraucht werden bzw. verschleißen oder regelmäßig erneuert werden müssen. Alle für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen vereinbarten Voraussetzungen gelten sinngemäß auch für die Inanspruchnahme von gesondert vereinbarten Garantieleistungen. Erfüllungsort der Gewährleistung bzw. eines Garantieanspruchs ist die Lieferung ausführende Geschäftsstelle von As bzw. die von As genannte Servicestelle. Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei Erbringung von Gewährleistungs- oder Garantieleistungen beim Kunden geht die Wegzeit zu Lasten des Kunden. Der Anspruch des Kunden auf Gewährleistung ist nicht übertragbar. Der Anspruch des Kunden auf Garantieleistungen ist nur übertragbar, wenn der Kunde ein von As zur Weiterveräußerung der Ware autorisierter Händler ist.

11. Haftung und Schadenersatz

As haftet für Schäden immer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur bis zur Höhe des Nettoauftragswertes. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung für Sachschäden gemäß Produkthaftungsgesetz wird für alle an der Herstellung und dem Vertrieb des Produkts beteiligten Unternehmen ausgeschlossen, sofern nicht ein Endverbraucher den Schaden erleidet. Für den Fall des Weiterverkaufs eines von As gelieferten Produkts verpflichtet sich der Kunde, diese Bestimmung auf den Käufer zu überbinden.

12. Gefahrenübergang

As trägt die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der zu liefernden Ware bis zum Zeitpunkt der Versendung bei eigener Lieferung durch As bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden oder einen mit dem weiteren Transport beauftragten Dritten. Ab diesem Zeitpunkt trägt alle Risken der Kunde.

13. Exportlieferungen

Der Verkauf oder die Verbringung von im Eigentumsvorbehalt stehenden Produkten ins Ausland bedarf der schriftlichen Zustimmung von As.

14. Schutzrecht

Das Urheberrecht an den von As zur Verfügung gestellten Vertragsprodukten steht ausschließlich As bzw. dem Urheberrechtsinhaber zu. Der Kunde ist nicht berechtigt, Hinweise auf das Urheberrecht oder sonstige Schutzrechte, die auf den Vertragsprodukten angebracht sind, zu beseitigen oder unkenntlich zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsprodukte nur für den Vertragszweck zu nutzen und das Urheberrecht in jeder Weise zu schützen, es also insbesondere zu unterlassen, die Vertragsprodukte zu ändern und/oder zu kopieren.

15. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Daten EDV-mäßig erfasst und verarbeitet werden.

18. Schlussbestimmungen

Soweit nicht anderes vereinbart wird, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts, mit Ausnahme des UNÜbereinkommens über den internationalen Warenkauf. Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart. Angeführte Markenzeichen und Firmennamen befinden sich im Eigentum der jeweiligen Inhaber.

AXELSOFT

Alexander Prinz
Linzerstraße 70
3003 Gablitz

+43 676 301 56 12
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